Daher muss ich bei Terminen, die unentschuldigt nicht wahrgenommen, bzw. die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, diese Zeit in voller Höhe in Rechnung stellen.
Im Krankheitsfall benachrichtigen Sie mich bitte telefonisch oder per E-Mail. Bei wiederholten Absagen aufgrund von Krankheit bitte ich um eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Attest.
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